Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Offenen Ganztagsschule Sterley (OGS)
Der Träger der Offenen Ganztagsschule Sterley ist der Schulverband Sterley. Sie ergänzt den Unterricht durch Betreuungs- und Bildungsangebote und verfolgt das Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung miteinander zu verbinden (§ 1 Satzung).
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Mit der Anmeldung wird die Teilnahme jedoch verbindlich für den gebuchten Umfang (§ 9 Satzung).
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten innerhalb der festgelegten Fristen (§ 9 Satzung).
Die Anmeldung gilt grundsätzlich fortlaufend für ein Schulhalbjahr.
Zusätzliche Früh- und/oder Spätbetreuung können dazu gebucht werden.
Die Betreuung findet an Schultagen in folgenden Zeitfenstern statt:
Frühbetreuung: 07:00 – 07:30 Uhr
Betreuungszeiten an den Schultagen:
07:30 bis 08:30 Uhr
12:15 bis 15:30 Uhr
Spätbetreuung:
15.30- 16:00 Uhr
Ferienbetreuung: 07.30 bis 15:30 Uhr
Musisch-künstlerische, handwerklich-technische oder naturwissenschaftliche Angebote Bewegung, Spiel und Sport, Umweltbildung, Ernährung, Hilfe bei den Hausaufgaben- und Zwischenbetreuung (Lernbegleitung), Spiel- und Freizeitaktivitäten, Digitale Medien (Einstieg und sicherer Umgang), Entspannung und Achtsamkeit
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot besteht nicht.
Bitte wenden Sie sich direkt an die OGS. In der Regel sollten Sie bis 11 Uhr bekannt gegeben haben, wenn ihr Kind am selben Tag eher abgeholt wird oder nach Hause gehen darf.
Auch dazu bitten wir um Information bis 11 Uhr an die OGS. Oder tragen Sie die tagesaktuellen Änderungen in den Schulplaner ein, so dass ihr Kind diesen in der OGS vorzeigen kann. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die OGS.
Grundsätzlich gilt die verbindliche Anmeldung und Teilnahme an der / in der OGS. Nur so können wir die pädagogische Kontinuität anbieten/ gewährleisten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die OGS.
Ja. Für die Nutzung der OGS werden monatliche Benutzungsgebühren erhoben (§ 14 Satzung).
Die Gebühren richten sich nach dem gebuchten Betreuungsumfang (§ 14 Satzung).
Die Gebühren sind monatlich im Voraus bis zum 1. des Monats per SEPA-Lastschrift zu zahlen. (§ 13 Satzung).
Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf der Internetseite der OGS unter: https://schule-sterley.de/satzungen-der-ogs.html
Bitte füllen Sie dieses aus und senden es an die OGS zurück (es wird die Original Unterschrift benötigt).
Ja. Die Gebührenpflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, solange eine Anmeldung besteht (§ 13 Satzung).
Ausnahmen bestehen bei längerer Krankheit (mind. 4 Wochen), es kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen (§ 14 Satzung). Dem Antrag ist ein Nachweis beizufügen, er ist an das Amt Lauenburgische Seen zu richten.
Ja, möglich sind auf Antrag Sozialermäßigungen und/oder Geschwisterermäßigungen. Die Voraussetzungen richten sich nach dem Kindertagesförderungsgesetz (§ 15 Satzung).
Bitte wenden Sie sich dafür an die Leitung der OGS oder die Amtsverwaltung des Amtes Lauenburgische Seen, die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite.
Nein - das Mittagessen wird über einen externen Anbieter direkt mit den Eltern abgerechnet. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Anbieter.
Hinweise dazu finden Sie dazu auf dem Anmeldeformular und auf der Internetseite (§ 16 Satzung).
Kursangebote, externe Anbieter, Projekte können zusätzliche Kosten verursachen, bei Buchung werden Sie über mögliche Kosten informiert.
Sollten Sie ihr Kind bereits vorher vom Ganztagsangebot abmelden wollen, muss dies schriftlich erfolgen und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 13 Satzung).
Es gelten folgende Fristen – 1 Monat zum Schulhalbjahr.
In besonderen Fällen (z. B. Schulwechsel) ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Nutzungsverhältnisses (z. B. nach wirksamer Abmeldung) oder bei einem Ausschluss aus der Betreuung (§ 11 und 13 Satzung)
Offene Gebühren können nach Mahnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. Zudem kann ein Ausschluss von der Betreuung erfolgen (§ 11 Satzung).
Für die 1. Klassen gelten besondere Regelungen, Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027.
Gebührenpflichtig sind die Erziehungsberechtigten. Mehrere Erziehungsberechtigte haften gemeinsam (§ 13 Satzung).
Sie sind umgezogen, ihre Bankdaten haben sich geändert oder Sie möchten den Notfallkontakt ändern?
Dann teilen Sie uns dies bitte schnellst möglich mit.
Wir stehen Ihnen unter ogs-grundschule.sterley@schule.landsh.de oder Tel: 04545 85140015 gern zur Verfügung.
Bei Fragen zur Anmeldung, Betreuung oder Gebühren wenden Sie sich bitte an die unter Kontakte angegeben Ansprechpartnerinnen der OGS/ oder des Amtes Lauenburgische Seen.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich direkt an die OGS wenden.
Mit der Anmeldung legen sie die Wochentage und Zeitraum / Dauer der Betreuung für ein Schulhalbjahr fest.
Ja, das ist möglich. Wir bitten sie allerdings darum dies möglichst nur in Ausnahmefällen zu tun. Mit der regelmäßigen Teilnahme Ihres Kindes am gebuchten Angebot der OGS, können wir die pädagogische Kontinuität anbieten/ gewährleisten.
Bitte wenden Sie sich am Abholtag direkt an einen Mitarbeitenden der OGS. Wir können dann ihr Kind/ Ihre Kinder entsprechend aus den Listen austragen.
Ausnahmen können Projekttage / Tagesausflüge in der Ferienbetreuung sein.
Sie können ihr Kind vor der Schule im Buswartebereich abholen. Aus Sicherheitsgründen lassen wir die Kinder nicht allein auf den Parkplatz gehen.